Eltern müssen für ihre Taten bestraft werden.
Es gibt verschiedene Straftheorien:
A. Strafe ist Vergeltung. Du musst verlorene Stärke wieder erlangen.
B. Strafe ist Abschreckung der Allgemeinheit (Generalpräventionstheorie)
Der Zweck, eben die Abschreckung anderer, wird als für die Gesellschaft wohltätiger, angenehmer Zweck angesehen. Die generalpräventive Strafe ist ein Beitrag zur „inneren Sicherheit“. Die KindesmisshandlerEltern (Mutter und Vater) werden bestraft, damit möglichst wenig Kindesmisshandlungen von anderen begangen werden.
C. Strafe ist Einwirkung auf den Täter (Spezialpräventionstheorie)
Die Strafe kann aufgefasst werden als Erziehung (Resozialisierung, Sozialisation, Wiedereingliederung) des Täters oder als Sicherheit der Gesellschaft vor dem für nicht mehr erziehbar gehaltenen Täter.
Die Spezialpräventionstheorie in jeder Form erklärt die Strafe zunächst aus einem Zweck als Ursache, nämlich aus dem Ziel, den einzelnen Täter von weiteren Straftaten (vom Rückfall) abzuhalten (ebenfalls relative Theorie, Strafe als Prävention). Der Kindesmisshandler wird bestraft, um ihn selbst in eine Lebensweise zu bringen, in der er keine Straftaten mehr begeht. Ausgangspunkt ist wiederum die Bedrohung, die aus möglichen Straftaten entstehen kann. Die Strafe hat für den Täter selbst eine wohltätige Wirkung.
D. Strafe kann nur aus der Vereinigung aller möglichen Erklärungs- unter Rechtfertigungsversuche begriffen werden (Vereinigungstheorie).
Die Kindesmisshandler werden nach einer möglichen Form der Vereinigungstheorie bestraft, z. B. weil sie ein Kind misshandelt haben und zugleich, um andere von Kindesmisshandlungen abzuhalten, und zugleich, um die Täter selbst von weiteren Straftaten abzubringen.
Der kluge Mensch straft, nicht weil eine Straftat begangen worden ist, sondern damit Straftaten künftig unterbleiben.